Mit der Nutzung unseres Auktionsangebotes erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden, darum empfehlen wir Ihnen, diese vorher einzusehen.
1. Bei der Versteigerung handelt es sich um eine frei zugängliche öffentliche Versteigerung im Sinne des § 383 Abs. 3 BGB und § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB, bei der die Pferde als gebrauchte Sachen im Rechtssinne verkauft werden. Die Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufs (§§ 474 ff BGB) finden keine Anwendung.
Zur Ergänzung des durch die frei zugängliche öffentliche Versteigerung eröffneten Angebotes wird den Teilnehmern die Möglichkeit eröffnet, Gebote auch über Telefon und durch die Nutzung des Internets abzugeben. Für diese Gebote gelten zusätzlich zu diesen Versteigerungsbedingungen die im Anhang aufgenommenen Konditionen.
Veranstalter der Versteigerung am 30.04.2021 ist der Auktionator Volker Raulf im Auftrag der Rüscher-Konermann Vermarktung Greven UG, Saerbecker Str. 136, 48268 Greven.
2. Der Besuch und die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt für Teilnehmer und Besucher auf eigene Gefahr. Die Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters und des Anbieters / Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Versteigerers und des Anbieters / Verkäufers beruhen sowie für sonstige Schäden, die durch eine mindestens grob fahrlässige Pflichtverletzung des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Versteigerers und des Anbieters / Verkäufers hervorgerufen sind.
Der Veranstalter haftet ausschließlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Versteigerung nach diesen Bedingungen.
Der Versteigerer ist – auch ohne Angabe von Gründen – berechtigt, Gebote abzulehnen, Angebote aus der Auktion zurückzuziehen, verschiedene Katalognummern zu vereinen oder auf mehrere aufzuteilen. Er ist in begründeten Fällen berechtigt, den Zuschlag zurückzunehmen und die Katalognummer erneut anzubieten.
Jedes Gebot auf eine Katalognummer stellt ein rechtsverbindliches Angebot an den Versteigerer zum Abschluss eines Kaufvertrages dar, das solange wirksam bleibt, bis ein Übergebot abgegeben wird oder die Versteigerung ohne Erteilung des Zuschlages geschlossen wird. Mit der in Verbindung mit dem Zuschlag vom Auktionator ausgesprochenen Willenserklärung der Annahme des Höchstgebotes kommt ein im Wege einer Versteigerung geschlossener Kaufvertrag zwischen dem Bieter und dem Versteigerer zustande. (§ 156 BGB).
3. Die zum Verkauf kommenden Pferde werden an der Hand vorgestellt. Die Angaben bezüglich der Abstammung und des Ausbildungsstandes der zum Kauf gelangenden Pferde wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Eventuelle Größenangaben sind ca.-Werte. Eine Differenz zur tatsächlichen Größe ist möglich. Zu allen Pferden liegen der Equidenpass und die Eigentumsurkunde, soweit beim jeweiligen Verband eine solche ausgestellt wird, vor. Für deren Richtigkeit garantieren Veranstalter und Versteigerer nicht.
An Hand der vorgelegten Unterlagen konnte jedes Pferd eindeutig identifiziert werden. Für eine Kaufentscheidung ist nur die Vorstellung des Pferdes im Versteigerungsring garantiert. (Augenschein). Eine Erklärung zur Tauglichkeit des Versteigerungsgutes für den vom Erwerber vorgesehenen Zeck oder dem Training hierzu ist mit dem Angebot in der Versteigerung nicht verbunden. Die Verwendbarkeit für den Einsatz zum Pferdesport bzw. die Qualität des Einsatzes in der Zucht sowie sonstiger Beschaffenheiten ist daher auch nicht ausdrücklich oder stillschweigend vorausgesetzt. Der Tauglichkeit können vielmehr auch beim Versteigerungsgut Hindernisse entgegenstehen, die beim Zuschlag nicht sichtbar sind, sondern sich erst später, unter Umständen auch erst beim Training oder beim Sporteinsatz, zeigen. Schon das Training stellt hohe Anforderungen an psychische und physische Belastbarkeit des Pferdes. Ob das Versteigerungsgut diesen Belastungen genügen wird, ist zum Zeitpunkt der Versteigerung ungewiss. Entsprechendes gilt für die Zuchttauglichkeit. Der Ersteigerer hat deshalb anhand der Merkmale des Versteigerungsgutes, die er durch Besichtigung selbst feststellen kann, abzuwägen und zu entscheiden, ob und wie er durch den Kauf des Versteigerungsgutes dieses nutzen will. Sache des Ersteigerers ist es, vor dem Zuschlag das Pferd selbst oder durch einen Tierarzt oder einen anderen Sachverständigen seines Vertrauens auf alle wesentlichen Merkmale und Beschaffenheiten zu beurteilen oder untersuchen zu lassen. Abgesehen von der oben dargestellten Beschaffenheit wird das Pferd verkauft wie besichtigt, unter vollständigem Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Die Gewährleistungshaftung aus § 437 BGB wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Für Rechts- und Sachmängel haftet insbesondere der Versteigerer nicht. Alle angebotenen Pferde sind tierärztlich untersucht. Die Unterlagen dafür können jederzeit eingesehen werden. Es ist explizit keine über die durch in Augenscheinnahme erkennbare, hinausgehende Beschaffenheit vereinbart. Für die Möglichkeit, das angebotene Pferd in Augenschein zu nehmen, wird nicht gehaftet. Sollte sich ein Interessent seiner Kaufentscheidung nicht wirklich sicher sein, wird von der Abgabe eines Gebotes abgeraten.
4. Die Gebote erfolgen in Euro, entsprechend den Hinweisen des Auktionators. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach mindestens dreimaligem Wiederholen des Höchstgebotes kein Übergebot abgegeben wird. Haben mehrere Personen gleichzeitig das Höchstgebot abgegeben, entscheidet – wie in allen anderen Streitfragen – der Auktionator. Diese Entscheidung ist bindend.
5. Vom Käufer ist für das Pferd der Zuschlagspreis inklusive der jeweiligen Mehrwertsteuer zu zahlen, der sich um die Auktionsgebühr von 10 % zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer erhöht. Der Käufer hat unverzüglich nach dem Zuschlag im Auktionsbüro den Zuschlagspreis zzgl. Auktionsgebühr in barem Geld in Euro (€) oder per EC-Karte zu zahlen. Bei ausländischen EC-Karten wird eine Gebühr in Höhe von 1,1% zusätzlich berechnet. Bei Zahlung mit Kreditkarte wird ein Aufschlag in Höhe von 3,5 % (inkl. gesetzliche Umsatzsteuer) auf den Endbetrag berechnet. Es besteht kein Anspruch des Erwerbers auf Zahlung per Scheck.
Abrechnungsbeispiel:
Zuschlag (inkl. jew. MwSt) 10.000,00 €
Auktionsgebühr 10% 1.000,00 €
19% MwSt. auf Auktionsgebühr 190,00 €
Zahlbetrag 11.190,00 €
Bei dieser Auktion besteht die Kollektion aus Pferden unterschiedlicher Einlieferer. Der jeweilige MwSt-Satz der Einlieferer ist zu jedem Pferd im Katalog vermerkt.
Der Verkauf der Pferde erfolgt inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese vom Käufer geschuldet wird. Schuldet der Käufer für den Kauf keine gesetzliche Umsatzsteuer, kann die Mehrwertsteuerbefreiung nach Vorlage der notwendigen Unterlagen erfolgen. Bei Käufern aus EU-Staaten muss dazu eine Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer, sowie die Gelangensbestätigung spätestens 10 Tage nach Beendigung der Versteigerung vorliegen. Das gleiche gilt für die auf Auktionsgebühr zu beaufschlagende gesetzliche Umsatzsteuer. Sollten bis zum Zuschlag die erforderlichen Dokumente noch nicht vorliegen, so ist der gesamte Steigpreis einschließlich der Auktionsgebühr und der Umsatzsteuer zu zahlen. Nach Vorlage der Unterlagen zur Umsatzsteuerbefreiung erfolgt Erstattung der einbehaltenen Umsatzsteuer.
Ist der Einlieferer pauschalierender Landwirt verkauft er seine Pferde inklusive 10,7% MwSt. Aus diesem Grund kann Auslandskunden die in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer dieser Pferde, die im Zuschlagpreis enthalten ist und gesondert ausgewiesen wird, nicht erstattet werden, da diese Mehrwertsteuer vom Einlieferer nicht an die Finanzbehörde abzuführen ist. Für die Auktionsgebühr kann die Mehrwertsteuerbefreiung nach Vorlage der notwendigen Unterlagen erfolgen.
Die Identität des Käufers ist durch ein geeignetes Dokument (z. B. Personalausweis) nachzuweisen. Kommt der Ersteigerer dieser Pflicht nicht innerhalb von 30 Minuten nach dem Zuschlag nach, ist der Veranstalter berechtigt, das Pferd innerhalb der Auktion erneut zur Versteigerung aufrufen zu lassen. Der erste Käufer haftet dem Veranstalter für die Verweigerung der Kaufvertragserfüllung.
Nachträgliche Änderungen zu den Daten des Rechnungsempfängers sind nur in Ausnahmen möglich. Die Rechnungsadresse geht aus den Anmeldedaten des Bieters verbindlich in seinem MennrathS Kundenkonto hervor. Jegliche Änderungen der Käuferdaten müssen schriftlich vor der Auktion angegeben werden. Änderungen nach der Auktion sind ebenfalls schriftlich zu beantragen und werden mit einer Verwaltungspauschale in Höhe von 50 Euro berechnet.
6. Unabhängig vom Zeitpunkt des Eigentumserwerbs geht die Gefahr bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über. Der Käufer ist verpflichtet, nach der Unterzeichnung des Kaufzettels, das Pferd unverzüglich zu übernehmen.
7. Der Verkäufer übereignet dem Käufer das Pferd und erklärt, dass Rechte Dritter am Pferd nicht bekannt sind. Die Abstammungspapiere der Pferde werden bei Zahlung des Kaufpreises übergeben.
8. Der Käufer verpflichtet sich, die erworbenen Pferde artgerecht zu halten und pferdegerecht nach ethischen Grundsätzen zu behandeln und insbesondere bei Bedarf diesem Tier rechtzeitig tierärztliche Hilfe zukommen zu lassen.
9. Das Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages auf den Käufer über. Ansprüche irgendwelcher Art rechtfertigen nicht die Einbehaltung des Kaufpreises.
10. Personen, die entgeltlich oder unentgeltlich das Bieten für andere übernehmen, bieten und kaufen dem Veranstalter bzw. dem Verkäufer gegenüber stets für eigene Rechnung und können sich nicht darauf berufen, im Auftrag Dritter gehandelt zu haben.
11. Der Ersteigerer hat das Pferd nach Übergabe unverzüglich zu untersuchen und wenn sich ein Mangel zeigt, dies dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen. Macht der Ersteigerer nicht binnen 10 Tagen nach Übergabe eine schriftliche Mangelanzeige, ist im Zweifel davon auszugehen, dass ein Mangel im Zeitpunkt der Übergabe nicht vorhanden war. Für den Fall, dass Gewährleistungsansprüche wirksam geltend gemacht werden, verjähren diese für gewerbliche Käufer (§ 14 BGB) 14 Tage nach Übergabe, für Verbraucher (§ 13 BGB) nach den Vorgaben des Gesetzes. Von der Beschränkung der Verjährung ausgenommen sind Ansprüche wegen der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters und des Anbieters / Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Versteigerers und des Anbieters / Verkäufers beruhen sowie für sonstige Schäden, die durch eine mindestens grob fahrlässige Pflichtverletzung des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Versteigerers und des Anbieters / Verkäufers hervorgerufen sind.
12. Durch die Abgabe eines Gebotes oder der Erteilung eines schriftlichen Kaufangebotes erkennt der Bietende die vorstehenden Bedingungen an. Bei Rechtsunwirksamkeit eines Teils der Bestimmungen bleiben die übrigen in Kraft. Die Parteien ersetzen vielmehr bereits heute die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche, die wirksam und / oder durchführbar ist und der unwirksamen Regelung wirtschaftlich am nächsten kommt und dem Willen der Parteien bei Vertragsabschluss entspricht.
13. Der Veranstalter ist berechtigt,
- aus begründetem Anlass das Datum der Auktion zu ändern, den Zeitpunkt für den Beginn der Auktion zu verschieben, für die Auktion einen anderen Ort zu bestimmen, eine Unterbrechung der Auktion anzuordnen, die Auktion ohne vollständige Durchführung abzubrechen oder ähnliche Maßnahmen zu ergreifen,
- einzelne Personen in begründeten Fällen von der Teilnahme an der Auktion, deren Besuch sowie vom Betreten des Auktionsgeländes auszuschließen,
- Bieteverbot für einzelne Personen anzuordnen,
- alle sonst im Interesse der Auktion und deren Durchführung notwendigen oder zweckdienlichen Maßnahmen zu ergreifen.
Sollte eine oder mehrere Bedingungen dieser Versteigerungsbedingungen für Gebote über das Internet ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bedingungen. Die unwirksamen Bedingungen sind durch wirksame Bedingungen zu ersetzen, die den unwirksamen in ihrem wirtschaftlichen Gehalt und Zweck am Nächsten kommen. Dasselbe gilt für Rechtslücken. Bei allen Texten in mehreren Sprachen ist bei Auffassungsunterschieden ausschließlich die deutsche Formulierung verbindlich. Erfüllungsort für die Übergabe des Versteigerungsgutes ist der Ort der Versteigerung. Gerichtsstand für den kaufmännischen Verkehr ist der Sitz des Versteigerers.
Mönchengladbach, den 12.04.2021
Volker Raulf
(von der IHK Mittlerer Niederrhein öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator für landwirtschaftliche Güter und Pferde)
Anhang zu den Versteigerungsbedingungen zum
Online Bieten
Zusätzlich zu unserer traditionellen Versteigerung laden wir Interessenten und Teilnehmer an dieser Auktion ein, unser Online Angebot zu nutzen, um in Echtzeit die Auktion live zu verfolgen und mitbieten zu können.
Für dieses Online Angebot, die MennrathS live plus Auktion, gelten – neben den im vollen Umfang gültigen Versteigerungsbedingungen - folgende Bedingungen:
1. Dieser Anhang zu den Versteigerungsbedingungen als „Allgemeine Geschäftsbedingungen MennrathS
live plus Auktion“, gelten für alle Geschäftsbeziehungen von MennrathS Auktionen für Pferde und Landwirtschaft, Mennrath 100, 41179 Mönchengladbach (nachfolgend „Versteigerer“) und den Teilnehmern an einer „MennrathS live plus Auktion“ des Versteigerers auf dessen Auktionsplattform www.mennraths.de, auf der diese AGB jederzeit einsehbar sind. Sie werden mit Abgabe eines – auf welche Art auch immer erfolgten - Gebotes in ihrer jeweils geltenden Fassung vollinhaltlich und als alleine verbindlich anerkannt. Die AGB finden auch dann Anwendung, wenn andere Websites die Auktions-Website www.mennraths.de derart nutzen, dass sie den Zugang zu einer MennrathS live plus Auktion vollständig oder in Ausschnitten ermöglichen. Etwaige entgegenstehende oder abweichende AGBs von Teilnehmern an einer MennrathS
live plus Auktion entfalten, auch wenn ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprochen wird, keine Wirksamkeit und werden vom Versteigerer nicht anerkannt, es sei denn, ihrer (teilweisen) Geltung wird ausdrücklich in Schriftform zugestimmt.
2. Die MennrathS live plus Auktion ist eine öffentliche und freiwillige Versteigerung von Sachen aus dem Bereich landwirtschaftlicher Güter und Pferde im weitesten Sinn. Sie wird lediglich durch die Möglichkeit zur Abgabe eines Gebotes über das Internet ergänzt.
3. Der Versteigerer handelt im eigenen Namen für Rechnung des Einlieferers. Die MennrathS live plus Auktion findet als zeitlich begrenzte Veranstaltung nach den Bestimmungen der Verordnung über gewerbsmäßige Versteigerungen (BGBl Jg 1976, Teil I, 1346, Versteigerungsvorschriften – VerstV), nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen des BGB und HGB und gemäß diesen Versteigerungsbedingungen auf der Internet-Auktionsplattform www.mennraths.de unter der Leitung eines während der Auktion persönlich anwesenden Auktionators in Euro statt.
4. Interessenten, die nicht vor Ort an der Auktion teilnehmen, haben die Möglichkeit die Auktion live in Echtzeit über das Internet zu verfolgen und auch live online mitzubieten. Der durch den Zuschlag zu Stande gekommene Kaufvertrag verpflichtet den Käufer zur Abnahme aller von ihm ersteigerten Katalognummern und zur Begleichung des Gesamtrechnungsbetrages in Euro. Das gilt auch für durch Fehleingaben des Bieters entstandene Zuschläge.
5. Dazu müssen sie sich auf der Website www.mennraths.de anmelden. Wer online mitbietet, hat vorab eine Sicherheit in Höhe von 2.000 Euro per Überweisung auf dem Auktionskonto oder per Kredit-/ Visa/ JCB-/ Amex- Karte zu hinterlegen. Dazu stellen die Interessenten in ihrem Benutzerkonto eine Anfrage und finden anschließend die verschiedenen Möglichkeiten zur Hinterlegung der Sicherheit (per Überweisung oder per Kredit-/ Visa/ JCB-/ Amex- Karte). Erst wenn die Sicherheit hinterlegt/ reserviert wurde, werden sie für das Onlinebieten freigeschaltet und können bei der Auktion live im Internet mitbieten.
6. Eine Registrierung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen gelöscht werden; in diesem Falle werden alle registrierten Daten endgültig gelöscht, soweit diese nicht für ein laufendes Bietungsverfahren oder die Abwicklung eines bereits erfolgten Erwerbes erforderlich sind. Die Löschung erfolgt in diesem Falle erst, wenn es endgültig ausgeschlossen ist, dass die Daten noch benötigt werden. Nach einer einmaligen Registrierung ist bei jeder MennrathS live plus Auktion eine eigene Anmeldung mit Passwort erforderlich. Die Registrierung hat zu erfolgen durch eine geschäftsfähige natürliche Person mit wahrheitsgemäßen und vollständigen Daten unter einem eigenverantwortlich gewählten und geheim zu haltenden Passwort. Der Versteigerer haftet nicht für Schäden aus einer missbräuchlichen Verwendung eines Passwortes. Juristische Personen dürfen nur über namentlich genannte und vertretungsberechtigte, natürliche Personen registriert werden. Pro Person ist nur eine Registrierung zulässig. Als Adresse darf kein Postfach angegeben werden. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Registrierungsdaten aktuell zu halten. Schäden aus unrichtigen oder nicht aktuellen Daten hat der Teilnehmer zu tragen. Zustellungen an die letzte dem Versteigerer vom Teilnehmer mitgeteilte Adresse gelten unabhängig davon, ob sich der Teilnehmer dort (noch) aufhält, als wirksam erfolgt. Die Übertragung der Daten erfolgt verschlüsselt, um größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten. Der Versteigerer verpflichtet sich zur absoluten vertraulichen Behandlung der Daten. Eine Weitergabe von Kundendaten ist nur bei gesetzlichen Auskunftspflichten, aus Gründen der Vertragserfüllung zulässig. MennrathS erhebt und speichert die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Kunden. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden werden die gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt. Der Kunde erhält auf Anforderung jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten.
7. Der Versteigerer ist – auch ohne Angabe von Gründen – berechtigt, IP-Adressen für die MennrathS live plus Auktion zu sperren, Personen ganz von der Auktion auszuschließen und deren eventuell schon abgegebenen Gebote aus der laufenden Auktion wieder herauszunehmen. Eine neuerliche Registrierung - und sei es nur indirekt über Dritte - zur Teilnahme an einer MennrathS live plus Auktion ist nach einem Ausschluss nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Versteigerers zulässig, anderenfalls haftet die ausgeschlossene Person für alle Kosten und Schäden in Folge ihrer Neuanmeldung und (der Abwehr) ihrer Aktivitäten auf der Auktionsplattform des Versteigerers.
8. Eine Zahlung des Kaufpreises durch Nutzung einer Kreditkarte ist bei einem Kauf des Pferdes aufgrund eines im Internet abgegebenen Gebotes nicht möglich. In diesem Fall erhält der Käufer eine Rechnung und überweist den Kaufpreis zu Gunsten der Bankverbindung des Auktionators.
9. Sollte der Käufer vor Teilnahme an der Auktion eine Kaution hinterlegt haben, so erfolgt die Bezahlung des versteigerten Pferdes in folgender Weise:
• Ist die Kaution als Barbetrag hinterlegt oder per Überweisung auf dem Konto des Auktionshauses bis zum Beginn der Versteigerung gutgebracht worden, erfolgt Verrechnung der Kaution mit dem Kaufpreis.
• Ist die Kautionshinterlegung durch eine Sicherheitshinterlegung per Reservierung auf Kredit-/ Visa/ JCB-/ Amex- Karte erfolgt und sollte es zu einem Kaufabschluss kommen kann der Kautionsbetrag nicht mit dem Kaufpreis verrechnet werden. Vielmehr ist es erforderlich, dass der Kaufpreis in voller Höhe bezahlt und sodann die Sicherheit freigegeben wird, da mit dieser Sicherheitsleistung kein Zahlungsvorgang verbunden ist.
Interessenten, die kein Pferd erwerben, wird die Sicherheit sofort am nächsten Werktag nach der Auktion zurück überwiesen bzw. die Reservierung auf ihrer Kredit-/ Visa/ JCB-/ Amex- Karte wieder freigegeben.
10. Der über Internet erfolgreiche Käufer hat unverzüglich nach dem Zuschlag und Erhalt der Rechnung, die ihm über die angegebene E-Mail-Adresse zugestellt wird, den Rechnungspreis binnen einer Frist von drei Werktagen zu zahlen. Als Zahlungsmöglichkeit steht dem erfolgreichen Käufer nur die Überweisung zugunsten der auf der Rechnung angegebenen Bankverbindung oder Barzahlung zu Gebote. Es besteht kein Anspruch des Erwerbers auf Zahlung per Scheck. Eventuelle Kosten des Geldverkehrs hat der Käufer zu tragen. Zahlungen in Fremdwährungen werden gemäß Abrechnungstag und Euro-Gutschrift einer Großbank entgegengenommen, wobei Differenzen durch Wechselkursschwankungen zu Lasten des Käufers gehen.
11. Ein Anspruch auf Herausgabe von ersteigerten Pferden besteht erst nach vollständigem Zahlungseingang des Gesamtrechnungsbetrages für alle vom Käufer in der Auktion ersteigerten Katalognummern plus allfällig aufgelaufener Kosten und Zinsen. Jede davon abweichende Zahlungsweise ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit dem Versteigerer zulässig. Bei Kauf für einen Dritten haftet der Bieter mit diesem als Gesamtschuldner. Mit einer auf Wunsch des Käufers vom Versteigerer auf den Namen der dritten Person ausgestellten Rechnung wird vom Versteigerer nur eine weitere Erfüllungsverpflichtung der dritten Person anerkannt, weitere Rechte werden der dritten Person nicht eingeräumt. Die Haftung des Käufers bleibt davon unberührt.
12. Der Zahlungsverzug des Käufers tritt spätestens fünf Werktage nach Erteilung des Zuschlags - bzw. Zugang der Rechnung - ein ohne dass es einer weiteren Mahnung oder Zahlungsaufforderung bedarf. Bei Zahlungsverzug oder Abnahmeverweigerung der zugeschlagenen Katalognummern verliert der Käufer seine Rechte aus den Zuschlägen. In diesem Fall steht dem Verkäufer das Recht zu, das nicht abgenommenen Pferd freihändig zu verkaufen. Für eine eventuelle Differenz des Kaufpreises zum Steigpreis hat der im Zahlungsverzug befindliche Käufer einzustehen.
13. Der Transport der ersteigerten Pferde erfolgt entweder durch Selbstabholung oder durch einen vom Ersteigerer beauftragten Spediteur, nachdem der Gesamtrechnungsbetrag auf dem Konto von MennrathS eingegangen ist.
14. Sollte eine oder mehrere Bedingungen dieser Versteigerungsbedingungen für Gebote über das Internet ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bedingungen. Die unwirksamen Bedingungen sind durch wirksame Bedingungen zu ersetzen, die den unwirksamen in ihrem wirtschaftlichen Gehalt und Zweck am Nächsten kommen. Dasselbe gilt für Rechtslücken. Bei allen Texten in mehreren Sprachen ist bei Auffassungsunterschieden ausschließlich die deutsche Formulierung verbindlich. Erfüllungsort für die Übergabe des Versteigerungsgutes ist der Ort der Versteigerung. Gerichtsstand für den kaufmännischen Verkehr ist der Sitz des Versteigerers.
Mönchengladbach, den 12.04.2021
Volker Raulf
(von der IHK Mittlerer Niederrhein
öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator
für landwirtschaftliche Güter und Pferde)
Volker Rauf, Dipl.-Ing. agr.
von der IHK Mittlerer Niederrhein öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator für landwirtschaftliche Güter, Spezialgebiet: Pferde
& von der LWK Nordrhein-Westfalen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Pferdezucht und -haltung, Reit-, Fahr- und Turniersport
Büroanschrift Mennrath 100 41179 Mönchengladbach
Tel. 02161 580585 Fax 02161 584452 Mail info@mennraths.de
www.mennraths.de
St.-Nr. 121/5317/4233 GewSt.-Nr. 121/5317/5972 USt.-IdNr. DE 119980400